Hallo Herr Thiel,
ich schrieb "ab einer der nächsten Versionen", weil die konkrete noch nicht klar war. Daher jetzt die Konkretisierung.
"Dr." u.ä. ist grundsätlzlich nicht Bestandteil der Definition des Impfzertifikates. Möglich, dass andere SW-Hersteller den "Dr." bspw. in den Vornamen integrieren. Das entspricht aber nicht der (uns bekannten) Definition und kann wiederum zu Problemen führen, wenn bspw. maschinenlesbare Daten des Personalausweises ausgelesen werden. Darin ist der "Dr." nämlich auch kein Bestandteil. Sprich: dann tritt das Problem im Zweifel exakt umgekehrt zu dem von Ihnen geschilderten Fall auf.
Sie sehen, wir machen es uns hier nicht leicht, sondern halten uns an die Vorgaben, um eine möglichst hohe Konsistenz zu gewährleisten. Wir haben diese Frage auch nochmals weitergegeben, aber bisher keine Antwort erhalten.
Freundliche Grüße
Sven Radszuwill