Auch die KV SH findet klare Worte.
Diese nun erheblich weitergehende Regelung stellt - wenn diese denn so gemeint sein sollte - eine unmittelbare Gefahr für die Aufrechterhaltung der Sicherstellung dar. Es spricht einiges dafür, dass es sich um einen redaktionellen Verweisfehler handeln könnte Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung würden hingegen klar, wenn man nur einen Buchstaben im Gesetz versetzt
Da es keinerlei Vorbereitungszeit auf derlei einschränkende Vorgaben gegeben hat und ein akuter Mangel an Schnelltests vorliegt, kommt der Aufrechterhaltung der Sicherstellung inklusive der Durchführung von Impfungen bis zur Klärung dieser Frage ein Primat zu. Wir bitten Sie daher ausdrücklich im Zweifel der Versorgung im Vorrang vor der Befolgung einer nicht ohne weiteres einzuhaltenden bürokratischen Vorgang zu geben.