Marc Stemmler
Hallo,
Gibt es schon Information zur Kodierunterstüzung in tomedo. Insbesondere wie das ablaufen soll.
Soll dann für folgende Bereich gelten: Kodierung von Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen eines Bluthochdrucks.
Laut KV soll es ab 1.1.22 Pflicht werden.
Gruss aus dem Siegerland
Marc Stemmler
Andreas Cepin
Haben Sie einen Link dazu?
Marc Stemmler
https://www.kbv.de/html/1150_54025.php
Andreas Cepin
Vielen Dank für den Link!
Klingt wie immer alles ganz toll und weichgespült.... Uns soll geholfen werden... Dass ich nicht lache!
Au weia... noch mehr Gängelung bei Kodieren. Ich werde jetzt schon wahnsinnig. Versuchen sie mal beim Diabetiker mit Retinopathie eine diab. Polyneuropathie und Nephropathie zu kodieren.....
Für wen machen wir dass denn? Damit die Kassen ihren Risikostrukturausgleich bekommen?
Ich geb demnächst lieber die Kassenzulassung zurück ...
Tobias Berg
Die KBV versucht in den Kodierregeln eher darauf hinzuwirken, dass möglichst wenige Diagnosen (nämlich nur die behandlungsrelevanten) kodiert werden. Im Sinne eines möglichen 'Manipulation' des RisikoStrukturausglweiches wäre das eher kontraproduktiv. Dagingehend sind vielmehr die Vorgaben in einigen Selektivverträgen/HzV-Verträgen als Verdächtige für RSA-Beeinflussung hervorzuheben.
Tobias Berg
Die Vorgaben aus dem KBV-Anforderungskatalog "ANFORDERUNGSKATALOG ZUR ANWENDUNG DER ICD-10-GM" werden fristgerecht zum 1.1.2022 umgesetzt.
Viele der Anforderungen sind in tomedo bereits umgesetzt. Die Änderungen werden daher nicht allzu umfassend.Konkret für die Diagnosenämderungsvorschläge wird es beispielsweise so ablaufen, dass Sie im Hinweisbereich des Scheines eine Meldung mit Button bekommen, bei dessen Betätigung sie einen passenderen ICD-Code auswählen können.