Lieber Kollege, von meiner PVs gibt es folgende kurze Info:
IMPFUNG IN DEN ARZTPRAXEN
Durch die Impfverordnung des Bundes ist nun abschließend festgelegt, dass alle niedergelassenen Ärzte (gleich ob Vertragsärzte oder ausschließlich privatärztlich tätig) die Corona-Impfungen über die jeweilige KV abrechnen müssen. Ensprechend 88331/2/3A
Zusätzliche Sachkosten etc. seien wohl nicht möglich...
Viele Grüße,
Clemens Cuny