https://www.kbv.de/html/1150_51483.php
Abschaffung von Muster 40 zum 1. April
Der Dokumentationsvordruck Muster 40 für Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Männern wurde zum 1. April abgeschafft. Hintergrund ist, dass die Nutzung des Musters 40 in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht mehr vorgeschrieben ist. Daher wurde es zum 1. April aus der Anlage 2 BMV-Ärzte gestrichen. Die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erfolgt entsprechend der KFE-RL in der Patientenakte (vgl. § 26 KFE-RL).