Katharina Wieder
Hallo,
in BW sollen nun die Ag-Schnellteste für Lehrer über den "Pseudo"-Abrechnungsfall "Corona Testung" abgerechnet werden. Dieser "Patient" hat bisher für die Schnellteste des Praxispersonals den Kostenträger Bundesamt..., soll nun für die Lehrer einen anderen Kostenträger Land-BW... erhalten. Kann ich gleichzeitig zwei Kostenträger für diesen Pat. einrichten und wenn ja, wie?
Herzliche Grüße
Tobias Berg
Sie können für jeden Patienten beliebig viele Ersatzverfahren anlegen. Sie müssen allerdings für jedes gewünschte Ersatzverfahren einen neuen Schein anlegen, da ein Schein immer nur einen zugeordeneten Behandlunsgausweis/Ersatzverfahren haben kann. Am besten setzen Sie jedes dieser Corona-Ersatzverfahren auf 'zur Kostenträgerbestimmung ignorieren'.
Wenn es Ihnen zu umständlich ist, für den Corona-Test-Patienten immer zwischen den vorhandenen Scheinen unterscheiden zu müssen, können sie auch einfach einen zweiten "Corona Testung"-Patienten anlegen.