Die Heilmittelrichtline sieht vor, dass die Höchstmenge je Verordnung bei Verordnungen der Physiotherapie nur überschritten werden darf, wenn ein besonderer Verordnungsbedarf oder ein langfristifer Heilmittelbedarf vorliegt.
Wenn im von Ihnen beschriebenen Fall die Diagnosegruppe "LY" ist, rechtfertigt beispielsweise eine C50-Diagnose einen langfristigen Heilmittelbedarf (siehe Bild). Eventuell müssen sie dann noch den Haken bei "Langfristig genehm. Heilmittelbedarf" setzen, da das bei Vorhandensein von zusätzlichen Hinweisen des Bedarfs nicht automatisch passiert. Dann sollte (ab tomedo-Version 93.0.11) die festgelegte Höchstmenge je Verordnung überschritten werden dürfen, jedoch nur solange die Behandlungsdauer 12 Wochen nicht überschreitet (das ist auch von der Therapiefrequenz abhängig).