Oliver Hanemann siehe Screenshot:früher wurde bei besonderem Verordnungsbedarf oder Langfrsitiger Versorgung der Kostenbetrag auf "---,-- €" gesetzt. Wieso steht jetzt ein Betrag drin?Grüße, O.H.
Steven Bürger Das war eine Anforderung der KBV und das bisherige Verhalten wurde bei der Zertifizierung bemängelt. In der Heilmittel-Statistik gibt es jedoch die Spalte "Budgetierung", bei der Verordnungen mit besonderem Verordnungsbedarf oder langfristigem Heilmittelbedarf nicht zu Buche schlagen.