Wir als Softwarehersteller können über die Regelungen der K(B)V auch nur bedingt Auskunft erteilen. Die Bezeichnungen der Ziffern sind aus dem elekronischen EBM-Katalog übernommen. Für mich hat es den Anschein, also wünscht die K(B)V den Zusatz A wenn es sich um einen App-Patienten handelt.
Die KV hat die Bezeichnung der Ziffer 02402 Mitte November auch nochmal angepasst.
Zusatzpauschale im Zusammenhang mit den GOPen 32779, 32811 oder 32816
Diese Bezeichung wird beim Update auf tomedo-v1.92 auch aktualisert.