Sehr geehrte Frau Renz,
ungeachtet der Namenkonventionen RLV/ILB können Sie sich im RLV-Fenster die Leistungen nach Ärzten gruppiert darstellen lassen.

Die KV-Hamburg markiert die budgetären Leistungen (d.h. zum ILB gehörend) in dem uns zur Verfügung stehenden elektronischen Katalog als "RLV". Demnach können Sie die RLV-Darstellung als ILB-Darstellung interpretieren.
Mit freundlichen Grüßen
David Schinkel