Also in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme finde ich nur eine Dokumentationspflicht für Koloskopie durchführende und iFobt-auswertende Ärzte. Nicht für Ärzte, die den iFobt ausgeben und weiterleiten.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2237/oKFE-RL-2020-06-18-iK-2020-08-28.pdf