Sehr geehrter Herr Wellegehausen,
genau:
Für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 03362 (...) ist in demselben Behandlungsfall mindestens ein weiterer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt notwendig.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 03362 setzt das Vorliegen der Ergebnisse eines geriatrischen Basisassessments (...) 03360 (...) voraus. Die Durchführung des geriatrischen Basisassessments (...) darf nicht länger als vier Quartale zurückliegen.
Evtl macht es aber auch noch mehr Sinn, die 03362 im Rahmen einer Aktionskette (fast automatisch) anzusetzen, wenn o.g. Bedingungen erfüllt sind und gar nicht über das Früherkennungsmodul?