Alexander Kosowski Wenn ein Patient zum ersten Mal da ist, und wir die 01731 abrechnen und Jahr 0 als letztes Jahr angeben (so wie in unserer alten Software), kommt eine Fehlermeldung: Die Leistung 01731 ("Krebsfrüherkennungs- Untersuchung beim Mann") vom 07.09.2020 darf nicht abgerechnet werden: Für Wiederholungsuntersuchungen sollte das Jahr der letzten Krebsfrüherkennung angegeben werden. Was tun??? Gruß A. Kosowski
Tobias Berg Ich gehe stark davon aus, dass Sie bei den Zusatzangaben der Leistung bei Wiederholungsuntersuchung 'ja' ausgewählt haben. Bei der Erstuntersuchung darf dort nicht 'ja' ausgewählt sein.
Alexander Kosowski Vielen Dank, das war es. Ich frage mich, warum die KV das überhaupt wissen will. Die Daten sind doch bei denen gespeichert.