Sehr geehrter Herr Cepin,
laut KBV muss jeder Kassenarzt KIM ab dem 1.1.2021 haben/nutzen, da es notwendig für die eAU ist.
Zitat: (https://www.kbv.de/html/kim.php)
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der elektronische Versand der eAU an die Krankenkassen wird für alle Praxen ab dem 1. Januar 2021 zur Plicht. Praxen sollten sich daher rechtzeitig für einen Anbieter entscheiden.