Hmmmh.... ich denke, dass weder die KV noch die PKV die CE-Kennzeichnung vorraussetzt....
...allerdings ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, d.h. hier das gelegentlich durch die Aufsichtsbehörden relativ streng geprüfte Strahlenschutzgesetz Grundlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung. Und nach StrSchG setzt die Befundung, also auch die Winkelmessung, einen Befundungsarbeitsplatz mit entsprechenden technischen Vorgaben bzgl. Monitor, Software usw. vorraus. Nur das meinte ich mit "statthaft"🙂
Ich habe ein Weilchen kämpfen müssen, bis mein iMac 27" als Befundungsmonitor akzetiert wurde, relevant war allerdings v.a. die entsprechende Konfomität der Software, sprich CE-Kennzeichen. Das hat Horos nicht von vornherein.
Klar bin ich mit Ihnen einer Meinung, dass der Bohei darum Unsinn ist, aber es ist beim Strahlenschutz m.E. bei der Befundung noch nie um gute oder plausible Befunde gegangen...
Gruß DS