Wenn Sie am 30.6. mit 19% MWSt eine Schraube eingekauft haben die Sie am 1.7. verwenden, müssen sie (wegen Leistungsdatum 1.7.) dem Patienten diese Schraube mit 16% in Rechnung stellen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind und Soll-Versteuerung haben (Regelfall=Leistungsprinzip), aber falls Sie als Freiberufler EÜR machen und keine Bilanz (Ist-Versteuerung, Zuflussprinzip) aber trotzdem umsatzsteuerpflichtig sind, für den Fall dass Sie die Rechnung dieser Behandlung erst nach 1.1.2021 stellen doch mit 19%.
Umsatzsteuerrecht ist extrem kompliziert.
Ich denke Tomedo sollte hier buchhalterisch korrekt werden, d.h.
- In den Grundeinstellungen MWSt: Kleinunternehmerregelung, Leistungsprinzip oder Zuflussprinzip sowie eine Möglichkeit den allgemeinen und den ermäßigten Steuersatz mit Gültigkeitsdaten zu pflegen (d.h. 1.1.1900-30.6.2020: 19%, 1.7.2020-31.12.2020: 16% usw.).
- Wenn Kleinunternehmerregelung: Gar keine MWSt ausweisen, Pflege der Sachkosten nur mit Bruttopreisen
- Wenn keine Kleinunternehmerregelung / Regelbesteuerung: Pflege der Sachkosten nur mit Nettopreisen und welcher Steuersatz gilt (allgemein oder ermäßigt). Tomedo setzt selbst die korrekte MWSt zu je nach gewähltem Prinzip (Leistungsprinzip oder Zuflussprinzip) und Datum der Leistung oder des Rechnungsdrucks und weist diese korrekt aus (d.h. bei jedem Artikel Bruttopreis und MWSt getrennt sowie am Ende nicht ".. in XX ist 19% MWSt enthalten" sondern ".. im Rechnungsbetrag sind YY Eur MWSt enthalten".