Hallo Dr.Sirfi,
Ihre Frage hat eine lebhafte Diskussion unter Einbeziehung der medizinschen Redaktion ausgelöst, insbesondere in Bezug auf einen gut handhabbaren Arbeitsablauf beim Einpflegen des gelben Impfpasses.
Eine Änderung in Ihrem Sinne wird auf jeden Fall eingeführt werden, schon aufgrund des IfsG.
Wir werden spätestens dann eine Validierung der digitalisierten Impfeinträge zulassen, wenn geklärt ist, ob eine Impfung durch Siegel oder QES zu validieren ist. Eines von beiden wird kommen, das schreibt das IfsG vor:
Abgekürzt:
Die Impfdokumentation muss zu jeder Schutzimpfung folgende Angaben enthalten:
….Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person….
Bei Nachtragungen in einen Impfausweis kann jeder Arzt die Bestätigung ….vornehmen …., wenn …. eine frühere Impfdokumentation über die nachzutragende Schutzimpfung vorgelegt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22.html
Somit wird also tatsächlich recht genau diese Validierungsmöglichkeit geschaffen werden - allein schon aufgrund der Gesetzeslage.