Im elektronischen EBM-Katalog der KBV ist eine Zeitbedarf von 13 Minuten und eine Prüfzeit von 11 Minuten angegeben.
Dies ist doch im Sinne des Arztes. Eine geringere Prüfzeit bedeutet, dass Sie mehr abrechnen können ohne die Grenze zu erreichen.
Des Weiteren finde ich eine Prüfzeit von 11 Minuten angemessen. Bei Nebeneinanderberechnung von 16210 und 16220 ergbibt sich einen Gesamtprüfzweit von 21 Minuten (11 Minuten für 16210 und 11 Minuten für 16220). Das ist bei einer Patienten-Kontakzeit von mind. 20 Minuten eine faire Mischkalkulation.
Ich denke hier ist es das beste, wenn Sie einmal dirket mit der Abrechnungsstelle der KV telefonieren. Sollte sich daraus ein Handlungsbedarf für Sie ableiten, können Sie
1.) Die Prüfzeit manuell für sich korrigieren (admin->KV->EBM-Katalog .. Eigene Prüfzeit) oder
2.) uns eine schriftliche Auskunft der KV zukommen lassen, was genau im Katalog durch uns zu korrigieren ist.