Das Update mit ab 01. April 2020 neu geltenden Ziffern bereitzustellen, liegt wie immer in der Verantwortung der KVen bzw. der KBV.
Da diese - aus der Erfahrung der letzten Jahre - sehr schnell mit Beschlüssen, aber relativ "zögerlich" in der Pflege der Kataloge sind, bleibt vorerst nur die Option, die Ziffern selbst nachzupflegen (/d/28205) oder dies durch unseren telefonischen Support durchführen zu lassen, bis diese dann regulär im digitalen Katalog verfügbar sind.