Guten Tag Herr Thierfelder,
danke für die schnelle Klärung; es stimmt, es liegen bei einigen Fällen Mahnungen vor und die Tage ab letztem Mahndatum stimmen. Sachlich würde ich es jedoch begrüßen, wenn ausschließlich das Rechnungsdruckdatum berücksichtigt würde, denn nur aus diesem Datum ist die Rechnung seit xxx-Tagen minus Zahlungsziel juristisch/formal überfällig.
Gruß aus Wiesbaden Benno Michels