Heiko Durst
Hallo
Wenn eine Mitarbeiterin in Arzeko eingeplant ist für eine Schicht von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr kann dann im Arzeko eingestellt werden, dass sie nicht vor 7:50 Uhr (10 Minuten umziehen berücksichtigt) einstempeln kann?
Danke!
Kruegerruda
Ich schliesse mich an, fände auch eine Voreinstellung sinnvoll, nur Abweichungen müssten notiert werden. so bezahlt man die Umkleidezeit ggf immer mit.
Heiko Durst
Umkleidezeit IST als Arbeitszeit mitzuzählen. ;-) Kaffeetrinken aber nicht.
[gelöscht]
Das Funktioniert doch schon und zwar unter Globale Einstellung globale früheste Startzeit und dort den Arbeitszeitbeginn eingeben. Die Angestellten können zwar früher kommen und sich auch einloggen die Uhr tickt aber erst zur angegebenen Zeit
Heiko Durst
Genau das hab' ich gesucht! HERZLICHEN DANK! Wir nehmen die Einstellung «zulässigen Zeitraum für Stechuhrwertung festlegen --> Toleranzzeitraum für Stechuhrstart --> Zeitraum abhängig von eingeteilten Schichten --> 10 Min.»
Heiko Durst
Jetzt habe ich doch noch eine Frage: wenn ich gestern/Montag diese Änderung vorgenommen habe, dass die Arbeitszeit ab Schichtbeginn (beziehungsweise 10 Minuten vorher) gezählt wird scheint es so zu sein, dass rückwirkend für das gesamte Jahr 2019 alle Startzeiten in der Arbeitszeiterfassung geändert/angepasst werden. Ist das so? Das war das Feedback unserer Mitarbeiterinnen.
Was ich aber möchte ist, dass bis vergangenen Sonntag alles so gezählt wird und so bleibt wie bisher (Jede Mitarbeiterin kann ein stempeln, wann sie will) und die neue Regelung (Ein stempeln erst 10 Minuten vor Schichtbeginn) erst ab Montag greift.
Keine rückwirkende Änderung der bis Sonntag erfassten Zeiten. Ist das möglich?
Wenn nicht: wie können wir das umschiffen? Müssen wir dann bis einschließlich Sonntag alle Konten manuell aufschreiben, alle Konten auf null setzen und ab Montag komplett neu im Sinne der neuen Regelung erfassen?