Staatlich anerkannte Hygienefachkraft Zertifizierte Probenehmerin gemäß TrinkwV Technische Sterilisationsassistentin FK1 gemäß DGSV. Also eine Arzthelferin. Den FK1 haben ich übrigens auch. Ich will ihr nicht absprechen, dass sie weiss wovon sie spricht aber wir haben bei der Begehung das so abgegeben wie oben beschrieben und die RGU (Gesundheitsamt) hat das so akzeptiert. Ich kann aber gerne noch einmal unseren aktuellen Krankenhaushygieniker, auch Krankenhaushygieniker (Facharzt) an Münchener Kliniken, befragen.
Letztendlich muss es aber so gemacht werden, wie es ihr Gesundheitsamt will.
Genau, alles andere ist Aberbeitsbeschaffungsmassnahme. Wir machen nicht mehr als verlangt wird, aber eben genau das. Für mich auch logisch, dass Indikator-OPs nicht individuell erfunden werden, sondern die Ämter eine Datenbank mit eben Indikator Ops aufbauen, die relevante Eingriffe beinhaltet.
Ich denke sie machen nichts falsch wenn sie diejenigen bei ihnen vorkommenden Indikator Operationen nehmen, die in der Liste für 2019/2020 vorkommen und nur die Fälle überwachen und melden bei denen eine Infektion vorkommt. Wichtig ist für die Ämter, dass sie überhaupt eine führen, das tun hier wahrcheinlich 90% der Kollegen nicht.