die genauen Abrechnungsmodalitäten finden Sie auf der offiziellen Themenseite der KBV https://www.kbv.de/html/1150_41120.php, unter anderem für Neupatienten:
Sucht ein Patient ab dem 1. September erstmals oder erstmals nach zwei Jahren einen Arzt auf, werden alle Leistungen in dem jeweiligen Arztgruppenfall extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet, begrenzt auf zwei Arztgruppen. Dafür kennzeichnen Praxen den Abrechnungsschein „Neupatient“.