Hallo Herr Dr. Hahn,
im Früherkennungskonfigurationsfenster lassen sich mehrere Regeln für eine Vorsorgemaßnahme anlegen. Im folgenden Beispiel werden Regeln für eine einmalige Untersuchung ab 18 (GKV und Privat) sowie ab 35 mit Intervall 36 Monate für GKV / Privat und Intervall 24 Monate für HZV angelegt:



Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Hzv-Verträgen ist derzeit leider noch nicht möglich.
Das 2. Problem lässt sich durch ein Häckchen bei 'Innerhalb Kalendereinheit' lösen. Untersuchungsabstände von 3,6 und 9 Monaten ermöglichen eine erneute Untersuchung ab dem 1. des jeweilgen Quartals, 12, 24, 36 ... Monate eine erneute Untersuchung ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres.
Viele Grüße,