Ja, für jedes mobile Lesegerät ist eine eigene SMC-B notwendig. Diese wird auch geförderd, so lange ihnen laut KBV das Lesegerät zusteht.
Zur Förderung laut KBV-Seite:
Für die mobilen Lesegeräte:
einmalig 350 Euro je Gerät:
- je Vertragsarzt mit mindestens halber Zulassung, der mindestens drei Haus- und/oder Heimbesuche im Quartal durchführt und/oder an einem Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V (Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen) teilnimmt
- je ausgelagerter Praxisstätte (keine Kriterien)
Für die SMC-B:
SMC-B Smartcard (Praxisausweis): 23,25 Euro je Quartal (1 Ausweis pro Praxis, 1 weiterer Ausweis für jedes mobile Kartenterminal, auf das die Praxis Anspruch hat)