Als Ergänzung zur Antwort von Dr. Berg: Der Stern selber, wird (wenn Sie die Diagnose H36.0 * gewählt haben) in der erzeugten Abrechnungsdatei nicht übermittelt. Das darf er auch nicht, denn das ist nach Datensatzbeschreibung zur KVDT-Abrechnung nicht zulässig - und würde somit auch gar nicht durch's KV-Prüfmodul gehen.
Worüber genau beschweren sich denn die Kassen? Über die Abrechnung, oder über irgendwelche Formulare, auf denen der Code auftaucht?