Heiko Durst
N'abend!
Ich soll für meine Kollegen «Analogziffern» eingeben für die Rechnungsstellung von Gutachten. Wie gehe ich da am besten vor? Verwende ich da GOÄ-Analogziffern ...? Hat ja mit der GOÄ nix zu tun ...?! Die BG-Gutachten kapier' ich, da sind ja UV-GOÄZoffern hinterlegt. Aber die Sozialgerichtsgutachten und die Versicherungsgutachten: wie lege ich am besten eine «Arbeitsstunde» à 60 € an? Bitte Tipps dazu! DANKE!
Sozialgerichtsgutachten:
- Arbeitsstunde a 60.- Euro
- Schreibgebühren 0,75 Euro pro 1000 Anschläge
Versicherungsgutachten:
Gutachtensgebühr 300.- Euro
Schreibgebühr je Seite 3,50 Euro
BG Gutachten:
- Erstes Rentengutachten nach Nr. 146 120,00 Euro
- Zweites Rentengutachten nach Nr. 148 100,00
- Rentengutachten (Nachprüfung MdE) nach Nr. 150 100,00
- Freies Gutachten ohne ursächlichen Zusammenhang nach Nr. 160 180,00 Euro
- Zusammenhangsgutachten nach Nr. 161 280,00
- Eingehendes wissenschaftliches Gutachten nach Nr. 165 360,00 Euro
Andreas Cepin
Hallo Kollege Durst!
Eigentlich ganz einfach:
Sie gehen über Admin / Privat GOÄ / GOÄ-Katalog in die Ziffernverwaltung, klicken unten links auf das Schloßsymbol um die Bearbeitung zu ermöglichen.
Dann legen Sie über das "+" Zeichen oben rechts unter dem Ziffernfenster einfach eine neue "Ziffer" an, vergeben einen beliebigen Namen und tragen unten den gewünschenten Betrag ein. Voilà !
PS: bitte höllisch aufpassen, dass sie nicht eine existierende Ziffer verändern. Das ist ganz schnell passiert, deshalb ist ja das Schloss eingebaut worden!