Dass diese Ziffer nicht 2x aus dem gleichen Probenmaterial berechnet werden darf ist ja klar.... das macht aber auch niemand.
Quelle: http://www.e-bis.de/goae/Goae00000077.html. Die Leistung nach Nummer 3550 beinhaltet die Erbringung mindestens eines der folgenden Parameter, darf jedoch unabhängig von der Zahl der erbrachten Parameter aus demselben Probenmaterial nur einmal berechnet werden:
Wenn mir etwas spanisch vorkommt in den Laborwerten dann nehme ich ein neues Röhrchen (Probenmaterial) ab und überprüfe den Wert. Das kann ich am Tag beliebig oft machen und abrechnen! Das selbe Röhrchen nochmal herzunehmen macht maximal das Labor wenn dort ein Problem bei der Bestimmung auftritt.
QUELLE: https://www.praxis-wiesbaden.de/gebuehrenordnungen/goae-3500.php 4. Mehrmalige Blutentnahmen an einem Kalendertag (z. B. im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen) sind entsprechend mehrfach berechnungsfähig.
Da die Ziffern ohnehin aus dem Labor ins tomedo eingespielt werden (ORDER-ENTRY) ist die Regel „einmal im Krankheitsfall“ völliger Humbug, da man diesen Wert beliebig oft am Tag bestimmen und abrechnen darf (auf Intensivstationen bis zu 10x am Tag)...man muss dafür ja auch 10x Blut abnehmen und 10x Kleber ausdrucken und 10x alles zusammen ans Labor schicken.
Ich bitte Sie daher mir das Erstellen einer Sonderregel - die dann mit dem nächsten Quartalsupddate wieder rausfliegt - zu ersparen und diese Prüfung komplett aus dem System zu löschen.
Was soll denn passieren wenn die Warnung/Regel fehlt? Im schlimmsten Fall meckert die Versicherung.... praktisch wird dieser Fall niemals auftreten, weil kein Labor der Welt - ohne den expliziten Auftrag dazu zu bekommen - aus ein und dem selben Probenmaterial 2x ein Blutbild bestimmen wird...
Ein GANZ ANDERES THEMA sind die Höchstwerte... 3541. H Höchstwert für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen des Abschnitts M II #P 480 #€ 27,98... Dies hat aber nichts mit dem "Krankheitsfall" zu tun.