Die Anforderung einer DSFA auf Grund der Videosprechstunde ist eine neue Information für uns. Vielmehr ist diese gemäß unserem Verständnis dann erforderlich, wenn umfangreiche Forschungsvorhaben, besonders risikoreiche oder heimlich überwachende Verarbeitungsformen oder nicht praxiserprobter Verarbeitungstechniken durchgeführt werden bzw. wenn eine besonders umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten stattfindet.
Da es sich bei der Videosprechstunde um ein mittlerweile anerkanntes Medium zur Patientenkommunikation handelt bei der untereinander auch nur die (Gesundheits-)daten ausgetauscht werden, die Patient und Arzt "freigeben", sehen wir diese eigentlich nicht in der Kategorie der DSFA.
Auch wenn die Datenschutzerklärung unter www.doktor-online.org bisher noch nicht auf die DS-GVO angepasst ist (erfolgt noch im Laufe dieser Woche), so geht aus dieser bereits hervor, welche Daten auf welche Art und Weise erfasst und ausgetauscht werden - daran wird sich auch mit der DS-GVO nichts ändern: Nach der Verbindungsvermittlung findet jegliche Kommunikation ausschließlich verschlüsselt und unmittelbar zwischen Arzt und Patienten statt.
Ich würde daher empfehlen, dass Sie den konkreten Fall von www.doktor-online.org noch einmal von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen lassen.
PS: Die Online Videosprechstunde wurde von der datenschutz cert GmbH für Informationssicherheit und Datenschutz gemäß dem Gütesiegelstandard ips - internet privacy standards zertifiziert. Die umfassende Prüfung anhand der gesetzlichen Vorgaben gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag - Ärzte SGB V erfolgte anhand des ips-Standards, welcher bundesweit anerkannt wird und z.B. vom Bundesjustizministerium und Verbraucherschutzverbänden empfohlen wird.