Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
sehr geehrtes Praxisteam,
Sie hatten eine Frage an uns gerichtet die ich Ihnen hiermit beantworten möchte.
Wie gewohnt legen Sie einen KV-Schein an. Da der Patient ohne Karte zu Ihnen kommt wird zunächst über das "+" ein Behandlungsausweis angelegt.
Wenn Sie das erledigt haben sollte jetzt:" Ersatzverf. eGK Unbekannte Kasse" als Behandlungsausweis eingetragen sein.

Wenn dem so ist sollten als nächstes, rechter Hand neben dem Fenster "Behandlungsausweis" drei Optionen erscheinen. Sie wählen bitte Option Nr. 3:" (z.B. Bundesw./Polizei/Asyl/ausländ. Versicherg.)"
Was Sie nun zu diesem Bild bringen sollte.

Jetzt sollten wir noch etwas gegen die "Unbekannte Kasse" tun.
Etwas weiter unten im Fenster finden sie zwei weitere Auswahlmöglichkeiten in welche sie den Kostenträöger eintragen müssen.

Hier an Ihrem Beispiel:


Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie den Reiter Kostenträger oder 'Abr. Kostenträger' befüllen. Für die Abrechnung wird der Eintrag unter 'Abr. Kostenträger' bevorzugt behandelt. Ist dieses leer wird der 'Kostenträger' an die KV übermittelt.
Jetzt noch den KTAB wählen (06 Sozialhilfeträger)

und die Pflichtfelder in den Patientengrunddaten ausfüllen.
Fertig.