Sorry, aber was Sie zuerst gesagt hatten ist doch richtig:
Wir Gastroenterologen brauchen einen anderen Text bei der 5298, weil wir ja keine Radiographie machen sondern eine Videoendoskopie. Sprich, wir bekommen 25% des einfachen Satzes der Endoskopieziffer (z.B. 687) dafür, daß wir nicht mit einem alten Fiberglasendoskop, sondert einem Videoendoskop untersuchen (s. oben stehender Link der Ärztekammer). Mit der Veränderung im Management der Analogziffern in tomedo V 1.58 ist es in einem ersten Schritt endlich möglich, die A5298 mit dem richtigen Text einer anderen als einer radiologischen Grundziffer zuzuordnen, das spart mir immerhin die Fehlermeldung, die sonst in der Kartei unter der Rechnung erscheint, ein.
Meine Grundleistungen (z.B. 687) muß ich aber gar nicht verändern. Würde ich jetzt dennoch, wie Sie es vorschlagen, eine radiologische Grundziffer in eine 687 verbiegen – (Axxx) darf ich sie ja nicht nennen, sonst ist die Rechnung nachher nicht richtig – und dieser die echte 5298 zuordnen, würde der Betrag der 5298 zwar richtig berechnet, aber deren Text nicht stimmen.
Im Endeffekt soll eine Rechnung z.B. so aussehen:

Bis auf den fehlenden €-Betrag der A5298 natürlich...
Konnte ich mich klar ausdrücken?
Vielleicht nochmal zur Bedeutung des Ganzen: Die von der Ärztekammer anerkannten Analogziffern – wie die A5298, von der wir hier reden – haben einen praktisch äquivalenten Status wie die Originalziffern der GOÄ, müssen also von allen Privatversicherern anerkannt werden und benötigen keine eigene Kommunikation oder Zustimmung des Patienten. Auch wenn die 5298 die einzige mir bekannte Ziffer mit einem solchen (blöden) Berechnungsalgorithmus dahinter ist, wäre die Lösung dieses Problems doch letztlich nichts anderes, als den vollständigen GOÄ-Stamm zur Verfügung zu stellen.