Zur ersten Frage: Nach KBV-Vorgaben ist es verboten, zukünftige Leistungen zu dokumentieren. Es kann sie natürlich keiner daran hindern, die Leistung heute schon zu dokumentieren und zur Nachbehandlungsdatum umzudatieren. Eine Vordatierung ist aber nicht erlaubt.
Vierte Frage: Im Normalfall ja. Sollten Sie aber für die 31133 IMMER (oder sehr häufig) Sachkosten dokumentieren müssen, dann können Sie die Angabe zu einer Pflichangabe machen, sodass dann bei Dokumentation automtisch ein Fenster aufgeht, was die Sachkosten erfragt (zwei Klicks gepsart).
admin->KV->EBM-Katalog:

Zur sechsten Frage: Sie können den Simultaneingriff in einem Rutsch dokumentieten
1.) via OPS
2.) Checkbox Simultaneingriff anklicken (optional, den Klick kann man sich sparen)
3.) OPS 5-788.5e UND 5-788.56 (per Doppelklick im oberen Teil). Simultanziffer 31138 sollte draufhin automtisch ausgefüllt sein.
4.) 'Operation (ambulant)' zusätzlich auswählen und Auswahl übernehmen klicken. Der 'teurere' OPS-Code (vorher schwarz markiert) sollte jetzt automatisch der ambulanten OP zuordnet werden und der preiswertere der Simultan-Ziffer. Bei der Simultanziffer ist die Angabe einer Schnitt-Naht-Zeit Pflicht. Die Anzahl der Simultanziffer berechnet sich dann automatisch aus der Schnitt-Naht-zeit des Simutaneingriffs.
Diese Dokumentation widerspricht allerdings dem, was ihre KV hier möchte. Denn diese möchte ja ALLE OPS-Codes und die Schnitt-Naht-Zeit im Haupteingriff. Könnten Sie bei dem Auskunftgeber evtl. nocheinmal nachfragen, ob eine Dokumentation wie sie in tomedo stattfindet, nicht auch zulässig wäre? Dieses Verhalten wurde in Abstimmung mit zwei chirurgischen Praxen (Thüringen und Bayern) so ausgearbitet, und es würde mcih do sehr wundern, wenn es grundsätzlich falsch sein sollte.
PS: eldkennung 5005 ist die Anzahl bzw. Multiplkator (s. auch screenshot oben). 5037 ist die Schnitt-Naht-Zeit und 5035 die OPS-Codes.