Auch ich würde eine sinnvolle Lösung sehr wichtig finden.
Meines Erachtens werden wir mit zwei unvereinbaren rechtlichen Anforderungen konfrontiert:
Versionssicherheit und Manipulationsresistenz der Datenbank als "Lebensversicherung", falls mal zivil- oder strafrechtliche Forderungen an uns herangetragen werden. Das Konzept, nichts wirklich zu löschen, sondern nur auszublenden, gehört eigentlich untrennbar dazu.
Recht des Patienten auf Löschung der Daten nach Ende der Aufbewahrungspflichten, die nur einen Sinn hätte, wenn die Daten im Ergebnis nicht mehr rekonstruierbar wären.
Da haben die Eurokraten wieder ganze Arbeit geleistet, finde ich.
Eine "echte" Löschung von Daten zuzulassen, die älter als die Aufbewahrungsfrist sind, halte ich auch für problematisch, denn die Aufbewahrungsfristen unterscheiden sich (Röntgenbefunde 30 Jahre, sonst 10 Jahre nach dem letzten Kontakt, aber woher soll tomedo wissen, welche Bedeutung dieser oder jener Eintrag hat?). Und dann sind noch verschiedenste Verjährungsfristen zu beachten für Ansprüche, die an uns herangetragen werden.
Viele Grüße an alle,
Mike Prater