Eine Übernahme von Textinformationen aus einem Altrezept (wie letztes) ist von der KBV nicht erwünscht und es wir bei der Zertifizierung auch penibel darauf geachtet, dass dies nicht möglich ist. Hintergrund ist der, dass sich die Medikamenteninformationen (z.B. der Preis und die Zuzahlung!) jederzeit ändern können. Insofern möchte die KBV, dass bei jeder Verordnung, bestimmte Grundinformationen zum verordneten Prärpart automatisch angezeigt werden (s. auch Anforderung P3-120 im Anforderungskatalog).
Ein Wiederholungsrezept kan also immer nur über das Fenster 'Medikamentenverordnung' geschehen. Dies sind im Normalfall (1 Präparat) aber nicht vielmehr Klicks (2* Mausklick, 1*Doppelklick) als bei 'wie letztes' (3*Mausklick).