Hallo,
Wir sind ohnehin verpflichtet eine Angabe zur Diagnosesicherheit zu machen (Bis auf Privatpatienten - aber bei denen schadet es auch nicht).
"Eine automatische Vorauswahl im Diagnoseauswahlfenster birgt das enorme Risiko, dass man eine Fehldokumentation vornimmt"
1. Die Diagnosesicherheit "V": darf eigentlich nur ein Hausarzt benutzen - und ist damit für viele Tomedo-Kunden ohnehin irrelevant.
Erklärung: jede therapeutische Handlung erfordert eine gesicherte Diagnose: so bald ich ein Medikament, Heilmittel etc. verordne oder eine Maßnahme einleite muss ich ein "G" kodieren. Der Hausarzt kann ein "V" kodieren und den Patienten weiterschicken.... (er dürfte auch auf Verdacht therapieren...aber kodiertechnisch ist das dann trotzdem ein "G" und kein "V")
2. Die Diagnosesicherheit "A": Ist in den allermeisten Fällen eine Nachkodierung!
Erklärung: Initial wird meist ein "G" oder "V" kodiert - Erst später - wenn eine Diagnose ganz sicher ausgeschlossen werden kann wird Sie in ein "A" umgeändert. Spielt in der Realität jedoch ohnehin kaum eine Rolle.
3. In 99% der Fälle muss also ein G codiert werden.
Erklärung: Trifft wirklich der Ausnahmefall ein - dann bin ich mir dessen ja voll Bewusst und kann das "G" abändern. Sollte z.B. eine MFA hauptamtlich kodieren (ist ja häufig so) ist die Einstellung mit einem vorausgewählten G jedoch deutlich besser (Für V gibt es in manchen Fällen kein Honorar etc.)
Es würde allen Tomedo-Nutzern also viel Klickarbeit sparen wenn das "G" vorausgewählt wäre.
Ich kann Ihre Grundhaltung in dieser Argumentation verstehen, aber ich bin mir sicher, dass Sie weder Polizei für die KV spielen noch sich als Helikoptereltern für Ärzte engagieren müssen :)
VG
JM