Frank Reisenbüchler
Liebe Tomedianer,
Inzwischen gibt es ja GKV-Versicherte, die bei ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben. Bisher haben wir diese auch bezüglich von Verordnungen wie Privatpatienten behandelt, was die GKV aber bemängelt und auf den Paragraphen 25a im Bundesmantelvertrag hinweist. Hier ist festgelegt, dass eigentliche GKassenleistungen auch auf einem "Kassenrezept" zu verordnen sind. allerdings soll dann im Kopffeld nicht die Versicherung sondern der Vermerk "Kostenerstattung", also auch ohne den Zusatz "privat" erscheinen. Sogenannte "Nicht-GKV-Leistungen" werden ganz normal auf Privatrezepten verordnet.
Wie kann ich also nun in den Stammdaten diese Einstellung vornehmen?
Viele Grüße
Frank Reisenbüchler