'Stefan van Ganswijk
Habe seit dem Update folgendes Problem.
Movicol ist als Hilfsmittel eingeordnet. Das läßt sich zwar in der Info der Haus-Apotheke ändern, führt jedoch nicht dazu, dass es in den BMP übernommen wird. Es läßt sich nicht ausdrucken.
Umgekehrt werden Hilfsmittel wie z. B. Fersenschoner etc. in den BMP übernommen, obwohl ich es in der Info als Hilfsmittel klassifiziert habe. Hier scheint sich ein Bug eingeschlichen zu haben.
Ich habe natürlich die Hilfsmittel für den BMP ausgeschaltet, die haben m. E. darin nichts zu suchen.
Wenn man etwas in dieser Hinsicht ändern will muss das Medikament zuvor in die Haus-Apotheke transferiert werde. Diese nutze ich eigentlich nur für Hilfsmittel, da ich die Medikamente nach Rabattprodukt verschreibe und sich diese bei jeder Krankenkasse unterscheiden. Vielleicht habe ich hier etwas nicht verstanden. Das man jetzt das Hilfsmittelkreuz im Med.-Plan nicht mehr verändern kann empfinde ich als "Verschlimmbesserung".
Viele Grüße
Martin Keller
Hallo Herr Ganswijk,
das Hilfsmittel-Feld in der Medikamentenverordnung hatten wir uneditierbar gemacht, um versehentliches Ändern zu verhindern. Dass beim Hinzufügen zum Med.-Plan ohne eine Verordnung der Haken bei manchen Produkten manuell gesetzt werden muss, ist dabei untergegangen. Wir werden den Haken wie an den anderen Stellen wieder (mit entsprechenden Warnung bei Arzneimitteln und GKV-Hilfsmitteln) wieder editierbar machen.
Der Wert des Häckchens im Med.-Plan wird nur einmal beim Erstellen gesetzt, oder wenn er durch erneutes hinzufügen des selben Produktes zum Med.-Plan überschrieben wird (Also nachträgliches editieren das Hausapotheken-Eintrages ändert nicht den Eintrag im Med.-Plan). Dazu kommt ein tatsächlicher Bug, bei dem der Hilfsmittelstatus nicht übernommen wird, wenn man den "+ MedPlan"-Button nutzt, welchen wir schnellstmöglich beheben werden.
Bis dahin können sie das Feld editieren, indem sie eine Verordnung machen, beim Verordnen den Hilfsmittel-Status korrekt setzen, und die Verordnung in den Med.-Plan übernehmen. Das geht auch, wenn die Verordnung nur gespeichert und danach wieder gelöscht wird.
Viele Grüße