Das ist nicht ganz richtig: die KBV als Ärztevertretung hätte nichts dagegen, Ziffern automatisch zu setzen.
Es ist das Bundessozialgericht, dass in einem Grundsatzurteil festgestellt hat, dass die Abrechnung "höchstpersönlich" und "peinlich genau" zu erfolgen hat (Bundessozialgericht vom 24. November 1993 (AZ.: 6 RKA 70/91) Dort begründete das Gericht, dass das Abrechnungssystem auf dem Vertrauen in die korrekte Leistungserbringung beruht und der Arzt beziehungsweise die Ärztin eine „peinlich genaue Leistungsabrechnung“ vorzulegen hat). Daraus folgt, dass eine automatische Setzung von Ziffern automatisch eine grobfahrlässige bis vorsätzliche Falschabrechnung wäre, die zum Verlust des Honoraranspruchs führen könnte (nicht nur der inkriminierten Ziffern, sonden der kompletten Quartalsabrechnung). Daher ist, so wünschenswert eine automatische Abrechnung auch wäre, das generell und glonbal nicht möglich.
Wer daran etwas ändern will, muss entweder vor das Bundessozialgericht ziehen oder aber eine Verfassungsklage beim Verfassungsgericht anstrengen.