In Niedersachsen und Bremen empfehlen die KVen bis auf weiteres die Ziffern weiter zu setzen:
https://www.kvhb.de/praxen/nachrichten/detail/empfehlung-gop-zur-epa-weiterhin-ansetzen
31.07.2026

Empfehlung: GOP zur ePA weiterhin ansetzen
Mit der Veröffentlichung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes entfällt die gesetzliche Grundlage für eine Vergütung der Erst- und Folgebefüllung der ePA ab dem 30. Juli 2026. Allerdings gibt es dazu noch keine gesetzgeberische Konkretisierung. Deshalb empfiehlt die KV Bremen, die entsprechenden GOP bis auf weiteres wie gewohnt anzusetzen.
Der Bewertungsausschuss wird das Inkrafttreten der Streichung noch entsprechend konkretisieren.
Eine vorhergehende Information der KV Bremen, wonach ab sofort die Vergütung entfällt, ist obsolet.