Sehr geehrte Frau Bönisch,
hat der WBA Nutzer oder Arzt in Vertretung einen eigenen eHBA, kann diese eigene Komfortsignatur nicht von einem anderen tomedo Nutzer verwendet werden, weil hier auf den abrechnenden Arzt om WBA geprüft wird.
Der abrechnende Arzt ist gleich der verantwortliche Arzt)
So kann die MFA "nur" Verordnungen signieren und versenden, wenn der Vertragsarzt als Verordner (und damit auch verantwortlicher Arzt) in der Medikamentenverordnung gewählt ist oder in der E-Rezept-Verwaltung gesetzt ist.
Der WBA muss auf einen Arzt abrechnen. Damit ist der WBA der ausstellendere Arzt, aber nicht der Verantwortliche. Deshalb keine eine MFA keine Komfortsignatur vom WBA nutzen.
Es ist korrekt, dass die MFA, nicht der signierenden Nutzer (= Verantwortliche Arzt) sein darf. Die MFA, darf nur die Signatur des Arztes mitbenutzen, wenn der Arzt dies erlaubt.
Schauen Sie auch hier: https://support.tomedo.de/handbuch/tomedo/medikamente/elektronisches-rezept-erezept/konfigurationen-berechtigung-zum-e-rezept/#hinweis-komfortsignatur
Ich hoffe, dass hat Ihnen weiter geholfen.
Viele Grüße