Kinderarztpraxis Guten Morgen, wie können wir in zukunft unsere Rechnungen per Mail als e-Rechnung an den Patienten versenden?
Mathias Pamperin Sehr geehrte Kinderpraxis, die E-Rechnung ist gesetzlich explizit nur für den B2B-Bereich ab 1.1.2027 verpflichtend. Hier auch nur für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz größer als 800.000 Euro. Ab 1.1.2028 gilt dies unabhängig vom Umsatz für alle Unternehmen. Ihre Patienten gelten hier nicht als Unternehmen. Daher ist eine Ausstellung an Patienten an dieser Stelle also nicht nötig. Mit freundlichen Grüßen Mathias Pamperin