Sarah Wyzujak
Hallo zusammen,
wir haben für unsere Physiotherapeuten eigene Positionen im Heilmittelkatalog angelegt. Diese stellen unseren Katalog für die Privatpatienten dar. Wenn wir die private Verordnung anlegen können wir die Heilmittelpositionen mit Bezeichnung aus dem ALLGEMEINEN Katalog übernehmen. Das ist zunächst kein Problem, führt aber dann dazu, dass wir bei der Rechnungserstellung auch die Leistungen aus dem allgemeinen Katalog sehen (hier stimmen dann weder die Ziffern noch die Bezeichnungen). Ich finde keine Möglichkeit bei der Erfassung der Verordnung unsere eigenen Leistungen auf das Rezept zu übernehmen (was ja noch nicht problematisch wäre), aber entsprechend auch keine Möglichkeit unsere Leistungen dann automatisch auf die Rechnung ziehen zu lassen. Gibt es dafür eine Möglichkeit oder muss ich mich an den allgemeinen Katalog halten und mit Steigerungsfaktoren arbeiten?
Danke schon mal für eine Antwort.
Viele Grüße
Christian Altmann
Hallo,
Aktuell sind die wählbaren Leistungen in der Privatverordnung auf die vorgegebenen Positionen des Heilmittelkatalogs beschränkt (also die allgemeinen bzw. nicht selbst-definierten Leistungen). Dies betrifft auch die automatische Übernahme der erbrachten Leistungen auf die Rechnung.
Selbst-definierte Leistungen des Heilmittelkatalogs lassen sich manuell im Rechnungs-Tab "Privat" in eine Rechnung einfügen (Rechnung mit "+" neu erzeugen), selbst-definierte Leistungen im GOÄ-Katalog (der Name ist im Kontext der Heilmittelerbringer etwas irreführend) lassen sich unter "Sonstiges" in eine Rechnung einfügen.
Das Thema "Eigen-definierte Leistungen in der Privatverordnung mit automatischer Übernahme auf die Rechnung" befindet sich derzeit noch in Prüfung. Ob es entwickelt wird, steht leider noch nicht fest.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Wyzujak
Guten Tag,
danke für die Rückmeldung.
Das macht uns natürlich immens Arbeit, da dann jede Rechnung manuell bearbeitet werden muss. Eine Entwicklung dieser Funktion wäre für uns insofern wichtig.
Viele Grüße