Vielen Dank, Herr Thierfelder.
Beim normalen Googlen habe ich keinen Hinweis auf Entfall der Nr. 6 UV-GOÄ gefunden, die KI wusste es dann aber:
Ja. Die bisherige UV-GOÄ-Ziffer 6 ist mit Wirkung zum 01.07.2026 entfallen, allerdings nicht ersatzlos. Sie wurde im Rahmen der grundlegenden Überarbeitung der Grundleistungen neu strukturiert.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die alte Nr. 6 (Beratung und Untersuchung) wurde durch zwei getrennte Leistungsziffern ersetzt:
- Nr. 1 UV-GOÄ: Beratungsleistung
- Nr. 2 UV-GOÄ: Untersuchungsleistung (entspricht funktional der bisherigen Nr. 6)
- Gleichzeitig wurde eine wesentliche Abrechnungsbeschränkung aufgehoben:
- Ab 01.07.2026 können die Nr. 1 und Nr. 2 grundsätzlich neben Leistungen der Abschnitte C bis O (z. B. Wundversorgung, Verbände, Röntgen) berechnet werden. Das war mit der alten Nr. 6 in vielen Fällen nicht möglich.
- Neu eingeführt wurden außerdem Zuschläge, beispielsweise:
- Nr. 5 UV-GOÄ für erschwerte Kommunikation bei den Leistungen nach Nr. 1 und 2.
Kurz gesagt:
- Ja, die Ziffer 6 existiert ab dem 01.07.2026 nicht mehr.
- Nein, die Leistung ist nicht weggefallen, sondern wurde in die neuen Ziffern 1 (Beratung) und 2 (Untersuchung) überführt und gleichzeitig abrechnungstechnisch verbessert.
Für die Verwirrung bitte ich um Entschuldigung, des Informationsdefizit lag auf meiner Seite!