Unsere KV (Hamburg) hat uns gerade folgendes mitgeteilt:
Ab dem 1. Juli 2026 sind alle DMP-Ärzte verpflichtet, die Behandlungsdiagnose bei der Abrechnung von DMP-Leistungen anzugeben. Fehlt die Behandlungsdiagnose, werden sämtliche bei dem jeweiligen Patienten angesetzten Vergütungspauschalen des DMP nicht vergütet.
Erforderlich ist die Angabe einer Behandlungsdiagnose – also der Diagnose, die Anlass für die jeweilige Leistung ist. Bitte geben Sie den vollständigen ICD 10-Code an – mit Schweregrad der Erkrankung sowie Komplikationen und Begleiterkrankungen, die im Zusammenhang mit der Indikation stehen.
Die Übermittlung der Dauerdiagnose ist bei der Abrechnung nicht ausreichend. Eventuell ist das PVS-System so einstellbar, dass die Dauerdiagnose in eine Behandlungsdiagnose übernommen wird.
Nun frage ich mich so einiges:
1. Wer denkt sich so einen blödsinn aus - aber das führt hier zu nichts.
2. Ist die Behandlungsdiagnose dasselbe wie die Akutdiagnose?
3 Trifft für tomedo das zu, was im letzten Satz der Nachricht steht, kann "die Dauerdiagnose in eine Behandlungsdiagnose übernommen werden"?