Lutz Müller Wir lesen nicht bei jedem Kontakt im Quartal die KVK ein sondern nur beim ersten Besuch. Bei Patienten, für die zunächst eine eEB eingelesen wird, soll ja beim nächsten Besuch möglichst doch die KVK eingelsen werden. Wie erkenne ich (möglichst auf einen Blick), ob nur eine eEB, nicht aber in diesem Quartal schon die KVK eingelesen wurde?
Andreas Cepin Moin! Wenn Sie eine eEB erhalten haben und eingelesen haben, haben sie eine vollwertige Abrechnungsgrundlage und müssen die eGK in diesem Quartal nicht erneut einlesen.
Lutz Müller Das stimmt, aber zum einen fordert die KV, dass man möglichst im Verlauf doch die KVK einlesen soll, wohl damit das Stammdatenmanagement läuft, und zum anderen bekommen wir nur über die KVK, nicht über die Ersatzbescheinigung Zugriff auf die ePA.
Andreas Cepin Wenn die Karteikarte offen ist können Sie mit command–D die Patientendetails öffnen. Dort finden Sie unten den Eintrag eGK oder eEB.
Johannes Stößel Wir lesen mittlerweile immer die VK ein, schon aus Identifikationsgründen. Und so klappt auch die automatische ToDo-Anlage optimal.