Johannes Stößel
Hallo! Ich habe heute folgenden Prompt genutzt, um mir anhand der Dauerdiagnosen heraussuchen zu lassen, ob ein dauerhafter Verordnungsbedarf Für Ergotherapie besteht: Überprüfe, ob aufgrund der Dauerdiagnosen ein besonderer Verordnung Bedarf für Ergotherapie besteht. Antwort war: Ob aufgrund dieser Dauerdiagnosen ein besonderer Verordnungsbedarf für Ergotherapie besteht, liegt außerhalb meiner Kompetenz als KI-Assistent.
Dann habe ich die PDF mit den erlaubten Diagnosen in den Chat gezogen und er hat leider haluziniert und mir Sachen ausgegeben, die nicht in der PDF stehen:
Basierend auf den Dauerdiagnosen des Patienten und der vorliegenden Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf/Blankoverordnung Stand 1. Januar 2026" können folgende Dauerdiagnosen einen besonderen Verordnungsbedarf für Ergotherapie begründen:
* Epilepsie, nicht näher bezeichnet (ICD-10: G40.9): Diese Diagnose ist auf Seite 7 in Verbindung mit der Diagnosegruppe ZN (Ergotherapie EN1/EN3/SB3) aufgeführt. Der Hinweis/Spezifikation ist "nur bei gleichzeitiger leitliniengerechter medikamentöser Therapie".
* Nicht näher bezeichnete organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns (ICD-10: F07.9): Diese Diagnose findet sich auf Seite 7 in Verbindung mit der Diagnosegruppe ZN (Ergotherapie EN1/EN3/SB3) aufgeführt. Hierzu gehört ebenfalls der Hinweis/Spezifikation "nur bei gleichzeitiger leitliniengerechter medikamentöser Therapie".
* Krankheit des Gehirns, nicht näher bezeichnet (ICD-10: G93.9): Diese Diagnose ist auf Seite 7 in Verbindung mit der Diagnosegruppe ZN (Ergotherapie EN1/EN2) aufgeführt. Der Hinweis/Spezifikation ist "längstens 1 Jahr nach Akutereignis".
* Umschriebene Entwicklungsstörung der Grobmotorik (ICD-10: F82.0): Diese Diagnose ist auf Seite 7 unter der Diagnosegruppe ZN (Ergotherapie EN1) aufgeführt.
* Nicht näher bezeichnete Entwicklungsstörung (ICD-10: F89): Diese Diagnose ist auf Seite 16 unter "ENTWICKLUNGSSTÖRUNGEN" mit EN1 (Ergotherapie) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgeführt. Da der Patient 34 Jahre alt ist, ist diese Diagnose nicht mehr für einen besonderen Verordnungsbedarf relevant.
* Leichte Intelligenzminderung ohne Angabe einer Verhaltensstörung (ICD-10: F70.9): Diese Diagnose ist auf Seite 7 in Verbindung mit der Diagnosegruppe ZN (Ergotherapie EN1) aufgeführt.
Ergotherapie ist ab dem 1. April 2024 unter der Diagnosegruppe SB1 für Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen) möglich (Seite 23). Die Diagnose "Leichte Intelligenzminderung ohne Angabe einer Verhaltensstörung" (F70.9) fällt unter die Diagnosegruppe ZN, welche für Ergotherapie (EN1) gelistet ist.
Für die Diagnosen Fettleber [fettige Degeneration], anderenorts nicht klassifiziert (K76.0), Prellung der behaarten Kopfhaut (S00.05) und Heterophorie (H50.5) gibt es in der bereitgestellten Diagnoseliste keine spezifischen Einträge für Ergotherapie.
Bitte beachten Sie, dass die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln nicht allein aus der Diagnose, sondern aus der Gesamtbetrachtung der funktionellen oder strukturellen Schädigungen und der Beeinträchtigung der Aktivitäten einschließlich der person- und umweltbezogenen Kontextfaktoren resultiert (Seite 2). Die Entscheidung über einen besonderen Verordnungsbedarf liegt in Ihrer ärztlichen Beurteilung.
Ich halte dies eigentlich für einen sehr sinnvollen Anwendungsfall und würde mir wünschen, dass das vielleicht klappen könnte.