Hallo Herr Schenk,
dieses Thema wurde in diesem Thread beits einmal diskutiert und die von Torsten Ivens damals vorgeschlagene Lösung scheint mir gut praktikabel.
Dabei werden Sie bei der ersten Leistungsdokumentation zum Patienten an die Übernahme der DDI erinnert und können die relevanten Diagnosen manuell bestätigen. Die automatische Übernahme der DDI ist ja aus den zitierten Gründen nicht zulässig.
Dann können Sie die DDI in keinem Fall "vergessen".
Der Hinweis von Herrn Schreier ist natürlich eleganter, weil Sie dann spezifisch bei den betreffenden Patienten erinnert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Wünscher