Simone Zinnbauer
Hallo,
seit 13.02. ist die Gürtelroseimpfung auch unter 50 Jahren zulässig, leider kann ich die Ziffer nicht in die Abrechnung schicken.
Ist da bei BKK HZV Bayern schon ein Update geplant?
LG
Tatiana Pavlyukevich
Nach unserem aktuellen Wissensstand werden die Kosten für die Gürtelroseimpfung bei Personen unter 50 Jahren nur übernommen, wenn sie einer definierten Risikogruppe angehören.
Seitens der HÄVG wurde bislang keine Änderung oder Erweiterung für dieses Quartal angekündigt.
Im BKK-HZV-Vertrag sind die Einzelleistungsziffern 89129A/B – wie bisher – ausschließlich für Versicherte ab dem 50. Lebensjahr abrechenbar (ausgenommen BKK Bosch).
In allen anderen Fällen sind die entsprechenden Leistungen im Ziffernkranz enthalten und werden über die APK-Pauschale vergütet.