Hallo Herr Fischer,
Wir haben in den HZV Verträgen keine Einschränkung gefunden.
Im aktuellen Ziffernkranz ist die Ziffer bei allen Verträgen enthalten:
Siehe Seite9.
https://www.hausaerzte-bayern.de/images/hzv/Abrechnung/Abrechnungsubersichten/2025-12-22%20Ubersicht%20Ziffernkranze%20HZV-Vertrage%20Q1_2026.pdf
Laut dem HZV Abrechnungstool richtet sich die Abrechenbarkeit nach den KV-Regeln. Und diese besagen, dass eine Impfung mit entspr. Indikation ab 18 möglich ist.
https://www.hausaerzte-bayern.de/hzv/hzv-in-der-praxis/abrechnung/hzv-abrechnungstool
