Liebe Zollsoft-Team,
ab dem 1. Januar 2026 ersetzt der ICD-10-Code Z98.88 („Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen“) den bisherigen Code Z98.8 in der Liste der besonderen Verordnungsbedarfe (BVB) für Heilmittel.
Z98.88 ist aktuell noch nicht codierbar, wird aber zwingend als Sekundärdiagnose benötigt, um budgetneutrale Verordnungen auszustellen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Beste Grüße aus Schwartau
CC